Englandflagge

Bilingualer Unterricht

Informationen zum bilingualen Zweig

Sekundarstufe I

Jugendliche vor dem Meer

Bei der Anmeldung der neuen 5er können sich die Schülerinnen und Schüler für den bilingualen Zweig entscheiden, wodurch sie dann in der Sek. I ein spezielles Unterrichtsangebot in Englisch (erweitert) in den Klassen 5 und 6 sowie ab der 7 in Geschichte und Erdkunde (bilingual) erhalten. In der Regel wird für diese Schülerinnen und Schüler eine eigene Klasse gebildet. 

Die Schülerinnen und Schüler der bilingualen Klasse erhalten in der Erprobungsstufe einen erweiterten Englischunterricht von bis zu zwei zusätzlichen Wochenstunden. In diesem „Vorlauf“ erfolgt die Vorbereitung auf den bilingualen Sachfachunterricht, z.B. durch die Einführung zusätzlicher sprachlicher Strukturen. Sofern möglich, gibt es in einzelnen Sachfächern in den Klassen 5 und 6 bereits modularen bilingualen Unterricht, je nach Verfügbarkeit von Kolleginnen und Kollegen, z.B. in Musik, Biologie oder Sport. In diesen Fächern werden also ggf. einzelne Reihen oder Stunden in englischer Sprache unterrichtet. Grundsätzlich findet der Unterricht in allen Fächern, außer Englisch, in Klasse 5 und 6 in deutscher Sprache statt.

In der siebten Klasse setzt mit Erdkunde das erste bilinguale Sachfach ein, in der achten Klasse folgt Geschichte. Andere Fächer werden nach jetzigem Stand nicht bilingual unterrichtet, mit Ausnahme von optionalen Modulen in Chemie in Klasse 8. Der bilinguale Sachfachunterricht ist dabei in seinen Anforderungen, Zielen und Inhalten grundsätzlich an die geltenden Kernlehrpläne (der Sachfächer) gebunden. Insbesondere sind die Anzahl und die Dauer der Klassenarbeiten bzw. Klausuren in einer Jahrgangsstufe im bilingualen die gleiche wie im regulären Zweig. Die Teilnahme am bilingualen Zweig der Schule in der Sekundarstufe I wird mit einer separaten Bescheinigung bestätigt. In der neunten Klasse findet ein ca. einwöchiger Aufenthalt im englischsprachigen Ausland als Schulfahrt statt.

Sekundarstufe II

In der Oberstufe können die Schülerinnen und Schüler der bilingualen Klasse den bilingualen Zweig bis zum Abitur fortsetzen; es können aber auch Lernende mit guten Englischkenntnissen teilnehmen, die zuvor in der Sekundarstufe I den regulären Zweig besucht haben.

Um das bilinguale Abitur zu erwerben, müssen die Schülerinnen und Schüler aus dem bilingualen Zweig in der Einführungsphase neben dem Englischunterricht beide Sachfächer (Erdkunde und Geschichte) fortführen. In der Qualifikationsphase wählen die Schülerinnen und Schüler den Leistungskurs Englisch und ein bilinguales Sachfach als drittes oder viertes Abiturfach. Neben der separaten Bescheinigung erhalten die SuS des bilingualen Zweiges auch eine Bemerkung über ihre Teilnahme am bilingualen Zweig auf dem Abiturzeugnis.

Um das Sprachniveau C1 gemäß des Europäischen Referenzrahmens auf dem Abiturzeugnis zertifiziert zu bekommen, müssen die Schülerinnen und Schüler aus dem bilingualen oder dem Regelzweig ein bilinguales Sachfach ab der Einführungsphase belegen, sowie Englisch. In der Qualifikationsphase belegen sie dann den Leistungskurs oder den Grundkurs Englisch und ein bilinguales Sachfach. Im Abitur werden Englisch und das bilinguale Sachfach Prüfungsfächer.

Die C1-Bescheinigung und die separate bilinguale Bescheinigung erhalten die Schülerinnen und Schüler nur, wenn sie in beiden Fächern „sowohl im Notendurchschnitt der Qualifikationsphase als auch in der Abiturprüfung mindestens ausreichende Leistungen (5 oder mehr Punkte)“ (siehe Erlass) erzielen.

Der bilinguale Sachfachunterricht ist in seinen Anforderungen, Zielen und Inhalten grundsätzlich an die geltenden Kernlehrpläne (der Sachfächer) gebunden. Insbesondere sind die Anzahl und die Dauer der Klassenarbeiten bzw. Klausuren in einer Jahrgangsstufe im bilingualen die gleiche wie im regulären Zweig. Spezifikationen für den bilingualen Unterricht in den jeweiligen „Vorgaben für das Zentralabitur“ sind zu beachten.

Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte

Was sollten zukünftige Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme am bilingualen Zweig mitbringen?

Freude am Fremdsprachenlernen und Kommunikation sind Eigenschaften, die eine erfolgreiche Teilnahme am bilingualen Unterricht begünstigen. Offenheit und Neugier für andere Perspektiven helfen ebenfalls. Zu berücksichtigen ist auch, dass Schülerinnen und Schüler sich auf das Konzept und den etwas erhöhten Aufwand einlassen sollten.

Wie können sich interessierte Schülerinnen und Schüler für den bilingualen Zweig am Gymnasium an der Schweizer Allee anmelden?

Die Viertklässler der Grundschulen, die sich für den bilingualen Bildungsgang am Gymnasium an der Schweizer Allee interessieren, können zu den für alle vorgesehenen Terminen persönlich durch die Eltern oder Erziehungsberechtigten am Gymnasium an der Schweizer Allee für diesen bilingualen Zug angemeldet werden, wenn sie die oben beschriebenen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme mitbringen. Bei der Anmeldung muss der Zusatz »bilinguale Klasse« vermerkt werden.

Profilbild von Sebastian Kurtenbach

Klassenleitung 10B, Bilingualer Zweig, AP-Prüfungen, Europa-Schule, Koordination Erasmus+